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Häufige Fragen

Tickets

Nein, wir führen keine Gästeliste und können daher keine Reservierungen annehmen. Wer seine Tickets nicht vorab kaufen möchte, kann sein Glück aber gerne an der Abendkasse versuchen.

Ja. Je nach Verfügbarkeit gibt es auch hier für Kurzentschlossene noch Tickets zu kaufen. Sobald alle Tickets verkauft sind, dürfen wir aus Brandschutzgründen jedoch keine weiteren Gäste einlassen. Wir empfehlen daher, vorab Tickets zu kaufen, zum Beispiel über unseren Ticketshop.

Ja, die Tickets können auch bei allen aktiven Sängerinnen von Fortissimo gekauft werden.

Konzert

Unser Casino öffnet an beiden Konzertabenden seine Pforten um 17:30 Uhr.

Der Einlass schließt um 19:15 Uhr, damit wir pünktlich um 19:30 Uhr mit dem Konzert beginnen können. Bitte plane ggf. ausreichend Zeit für Deinen Test an unserer Partner-Teststation* (Hauptstraße 36 – 240 Meter Fußweg vom Bürgerzentrum) sowie dessen Auswertung ein und sei pünktlich mit Deinem Testzertifikat am Einlass. Ein verspäteter Einlass ist leider nicht möglich.

* Die Teststation ist ab 17 Uhr extra für unsere Gäste geöffnet. Um den Prozess zu beschleunigen, bring gerne das Testformular (hier herunterladen) ausgedruckt und ausgefüllt mit zur Teststelle.

Nein, in unserem Casino gilt freie Sitzplatzwahl – der frühe Vogel fängt den Wurm 😉 Aber keine Sorge: Wir verkaufen nur so viele Tickets wie wir Sitzplätze haben, stehen muss also niemand.

Die Parkplätze direkt an unserem Casino sind begrenzt. Wir empfehlen daher, den Parkplatz am Friedhof zu nutzen (Zufahrt über die Meerrettichdorfstraße/Renchenweg).

Wir schätzen, dass unser Konzert gegen 22:30 Uhr zu Ende sein wird.

Ja, wir planen unsere Konzerte immer mit zwei Pausen, eine längere von ca. 15–20 Minuten und eine kürzere von ca. 10 Minuten.

Ja, unser Casino-Bistro bietet verschiedene alkoholische sowie alkoholfreie Getränke, warme und kalte Speisen (auch vegetarisch) und diverse Snacks an.

Einlassbestimmungen

Wir mussten unser Konzert insgesamt 3 Mal verschieben. Umso mehr freuen wir uns, dass es jetzt, 3 Jahre später, endlich wieder stattfinden kann! Trotzdem gilt weiterhin: Sicherheit geht vor. Unter unseren Sängerinnen befinden sich auch stillende Mütter mit kleinen Babys sowie Schwangere. Die Testpflicht dient vor allem auch ihrem Schutz.

Nein, dank unserer Testpflicht können wir auf Masken und Abstände in unserem Casino vollständig verzichten.

Damit unser gemeinsamer Casino-Abend nicht für uns alle zum Glücksspiel mit unserer Gesundheit wird, haben wir uns für eine Testpflicht entschieden. Ein tagesaktuelles Testzertifikat einer nach § 6 TestVO berechtigten Stelle ist daher strikte Einlassbedingung.

Eine Ausnahme bilden Kinder unter 14 Jahren, für sie empfehlen wir einen Selbsttest.

Ja, die Testpflicht besteht unabhängig vom Geimpft-/Genesenenstatus (Ausnahme: Kinder unter 14 Jahren – Selbsttest erwünscht). Wir möchten, dass alle unseren gemeinsamen Casino-Abend ganz entspannt genießen können und mit den Tests dafür die größtmögliche Sicherheit bieten.

Für alle Ticketinhaber, die ihren Test bei unserer Partner-Teststation in Urloffen (Hauptstraße 36) durchführen lassen, übernehmen wir gegen Vorlage des Konzerttickets die Testgebühren. Selbstverständlich kann der Test auch an jeder anderen nach § 6 TestVO berechtigten Teststelle gemacht werden. In diesen Fällen muss die Testgebühr jedoch selbst bezahlt werden.

Für unser Konzert haben wir eine Kooperation mit der Teststation in Urloffen (Hauptstraße 36) geschlossen. Eine Testung direkt am Bürgerzentrum ist leider nicht möglich. Unsere Partner-Teststation ist jedoch nur 240 Meter vom Bürgerzentrum alias Casino Urloffen entfernt und parallel zu unseren Einlasszeiten geöffnet. Bitte plane trotzdem ausreichend Zeit für den Test sowie dessen Auswertung ein und sei pünktlich mit Deinem Testzertifikat am Einlass. Ein verspäteter Einlass ist leider nicht möglich.

Um den Prozess zu beschleunigen, bring gerne das Testformular (hier herunterladen) schon ausgedruckt und ausgefüllt mit zur Teststelle.

Nein, selbstverständlich kann der Test an jeder offiziellen nach § 6 TestVO berechtigten Teststelle durchgeführt werden. In diesem Fall müssen die Testgebühren jedoch selbst bezahlt werden und werden nicht von uns übernommen.